Roland Freitag erläuterte Verbesserungen für Sportvereine

Zu einer ersten gut besuchten Informationsveranstaltung hatte der Freundeskreis Garbsen die Garbsener Sportvereine in das Sportheim des Garbsener Sport-Clubs eingeladen.

Nach Darstellung des neuen Themenkreisleiters für Jugend und Sport, Hartmut Büttner, wird sich der Freundeskreis künftig verstärkt als „Informationsdienstleister“ und „Ideen-Impulsgeber“ für die Sportvereine verstehen.

Die erste Dienstleistung des Freundeskreises bestand in einer praxisnah vorgetragenen Information über das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.“ Roland Freitag – der Geschäftsführer des Regionssportbundes Hannover – referierte über die praktische Anwendbarkeit von zahlreichen Verbesserungen, welche sich nach seiner Meinung aus dem Gesetz ergeben.

So wird der bisherige Übungsleiterfrei-betrag von 1.848 Euro rückwirkend zum 1.1.2007 auf 2.100 Euro angehoben. Positiv betroffen sind hiervon alle Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer. Auf Nachfrage erläutere Roland Freitag, dass als Betreuer nur Personen gelten könnten, die mit Menschen und nicht mit Sachen umgehen. Der klassische Platzwart gehöre nicht dazu. Aber auch dieser hätte künftig Vorteile.

Personen, welche sich nebenberuflich in gemeinnützigen Organisationen betätigen, erhalten ebenfalls rückwirkend zum 1.Januar 2007 einen steuerlichen Freibetrag von 500 Euro.

Aufpassen müssen die Vereine, weil nur die steuerliche Seite des Gesetzes rückwirkend in Kraft getreten ist. Das Gesetz selbst erlangte erst am 10.10.2007 Gesetzeskraft. Betroffen von dieser Stichtagsregelung sind hierdurch die Vorschriften für die Sozialversicherung. Deshalb bot Roland Freitag an, dass sich die betroffenen Sportvereine mit ihren vereinsbezogenen Detailfragen auch direkt an ihn wenden können.

Roland Freitag ist per E-mail unter freitag@regionssportbund-hannover.de oder unter der Telefonnummer (0511) 800797 erreichbar. Die Fragen können sich auch auf andere Verbesserungen beziehen, wie beispielsweise eine vereinfachte Praxis für Kleinspenden bis zu 200 Euro. Hier reicht künftig ein Überweisungsträger aus, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.

Auch die Zweckbetriebsgrenze für erwirtschaftete Einnahmen der Vereine sind kräftig erhöht worden. Künftig brauchen weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer bis zu einer Grenze von 35.000 Euro für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von den Vereinen gezahlt werden. Weitere Detailänderungen gab es noch im Spenden- und Stiftungsrecht.

Vorsitzender Carsten Sieverling und seine engagierte Mannschaft vom GSC nutzte die Gelegenheit, um in einer Powerpoint-Präsentation die Leistungsfähigkeit des zweitgrößten Garbsener Sportvereins darzustellen. Premiere war die Veranstaltung des Freundeskreises dabei auch für die Vorstellung des neuen Logos des GSC.

Hartmut Büttner will nach die positiven Erfahrungen mit dem Gastgeber GSC auch künftig die öffentlichen Veranstaltungen des Themenkreises Jugend und Sport dazu nutzen, damit sich die höchst unterschiedlichen 60 Garbsener Sportvereine gegenseitig vorstellen können.

Roland Freitag erläuterte Verbesserungen für Sportvereine


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